Gerichtsurteil: PCR-Test reicht als nicht als Nachweis einer Infektion

Das Wiener Verwaltungsgericht hat festgestellt, das ein PCR Test nicht dazu geeignet ist die Infektionstät festzustellen, auch das die Antigenteste hochfehlerhaft sind und das die Krankheitsdefination komplett falsch sei. Enbenso wurde die Untersagung der FPÖ-Kundgebung vom 31.01. 2020 als Verfassungswiedrig erklärt. Download Urteil Verwaltungsgerichtshof 24.03.2021: Quelle: FPÖ TV

Was die Elite vorbereitet

Die Welt ist jetzt mit der Coronakrise komplett abgelenkt, täglich gibt es die Gehirnwäsche das man die Abstandsregeln und Hygienemasnahmen einhalten soll und das man auf die Masken nicht vergessen soll, die „Infizieren“ steigen immer höher aufgrund der vielen Tests, zusätzlich gibt es auch noch das 5G was derzeit fleissig […]