Das Wiener Verwaltungsgericht hat festgestellt, das ein PCR Test nicht dazu geeignet ist die Infektionstät festzustellen, auch das die Antigenteste hochfehlerhaft sind und das die Krankheitsdefination komplett falsch sei.
Enbenso wurde die Untersagung der FPÖ-Kundgebung vom 31.01. 2020 als Verfassungswiedrig erklärt.
Download Urteil Verwaltungsgerichtshof 24.03.2021:
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